Häufig gestellte Fragen

zum Thema Organisation des Hilfeeinsatzes Sicherheit und Kosten

Fragen zur Organisation

Wann kann ich eine Hilfeleistung per Diensttelefon anfordern?

Die Anmeldung einer Hilfeleistung sollte in der Zeit zwischen 8.00Uhr morgens und 18.00Uhr abends an Werktagen geschehen. Ausnahmen kann es in akuten Notfällen geben.

Weshalb sollte ich die benötigte Hilfe möglichst frühzeitig anmelden?

Unsere Einsatzleiterin muss oft mehrere Helfer anrufen, um jemanden zu finden, der gerade Zeit hat und nicht alle sind jederzeit telefonisch erreichbar. Es kann passieren, dass niemand auf die Schnelle gefunden wird, wenn man die Hilfeleistung erst am Tag vorher anmeldet. Dann erhält der Hilfesuchende leider keine Hilfe.

Weshalb muss eine gewünschte Dienstleistung immer durch Anruf auf dem Diensthandy und nicht auf der privaten Telefonleitung der Einsatzleiterin bestellt werden?

Die Einsatzleiterin nimmt das Diensthandy immer mit, so dass sie auch erreichbar ist, wenn sie außer Haus ist. Außerdem gibt sie im Urlaubsfall das Handy ihrem Vertreter.

Warum muss der Abrechnungsbogen immer komplett ausgefüllt werden?

Der Abrechnungsbogen in dreifacher Ausfertigung wird von beiden Parteien unterschrieben. Die Kassiererin darf z.B. nicht nachträglich die fehlende Gesamtsumme der Dienstleistung in das Formular eintragen, das wäre dann eine Urkundenfälschung und die beiden Kopien des Abrechnungsbogens, die der Helfer und der Hilfeempfänger bekommen, stimmten nicht mehr mit dem Vereinsexemplar überein.

Wie wird eine Hilfeleistung abgerechnet?

Der Helfer füllt den Abrechnungsbogen in dreifacher Ausfertigung aus. Beide Partner unterschreiben den Bogen zum Zeichen ihres Einverständnisses mit der Abrechnung. Das Erstexemplar übergibt der Helfer an ein Vorstandsmitglied, die beiden Kopien erhalten Helfer und Hilfesuchender. Der Helfer kann dann kontrollieren, wie viel Geld er ausbezahlt oder gutgeschrieben bekommt. Der Hilfesuchende kann jederzeit nachprüfen, ob die Abbuchung von seinem Konto stimmt.

Warum können die Helfer nur kleine Dienstleistungen erbringen und mir nicht zum Beispiel die kaputte Waschmaschine reparieren?

Wir möchten keine Konkurrenz zu den örtlichen Handwerkern sein und dürfen das auch nicht. Unsere Dienste wären nicht mehr haftpflichtversichert, wenn z.B. ein Laie eine elektrische Leitung reparieren würde.
Unsere Aufgaben sind z.B. klemmende Türen, tropfende Wasserhähne, defekte Glühlampen und ähnliches.

Weshalb können wir keine dauerhafte Hilfe über einen längeren Zeitraum anbieten?

Unsere Helfer sind überwiegend jüngere Rentner, Idealisten, die gern ab und zu etwas für andere tun, aber zugleich auch Vorsorge für ihr späteres Alter betreiben möchten. Es sind keine Menschen, die einen ständigen Minijob als Putzfrau oder Gärtner suchen. Dafür ist unsere Aufwandsentschädigung auch zu gering und wir kämen den Profis ins Gehege.
Wer uns kurzfristig benötigt, z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt, oder nur für zeitlich sehr begrenzte Tätigkeiten, z.B. Hilfe im Haushalt, dem können wir helfen, alles andere übersteigt auch unsere Helferkapazitäten.

Fragen zur Sicherheit

Kann sich ein Betrüger bei mir als angebliches Mitglied der Seniorenhilfe einschleichen?

Wir haben mehrere Sicherheiten eingebaut:

  • Unsere Helfer kommen nur auf Anforderung.
  • Unsere Helfer können sich durch Mitgliedsausweis und Abrechnungsbögen ausweisen.
  • Unsere Helfer kassieren nie Bargeld.
  • Ohne meine Unterschrift auf dem Abrechnungsbogen bekommt der Helfer kein Geld.
  • Ich kann die Abbuchung von meinem Konto immer nachprüfen anhand meiner Kopie des Abrechnungsbogens.

Bin ich versichert bei meinen Hilfeeinsetzen?

Ja, wir haben alle Risiken versicherungsmäßig abgedeckt:
Eine Haftpflichtversicherung, wenn ich etwas versehentlich beschädige,
eine Unfallversicherung, wenn ich mich beim Einsatz verletze, eine Vollkaskoversicherung für die Schäden an meinem Auto, wenn ich bei einer Fahreinsatz einen Unfall verschulden sollte, den vollen Ausgleich, wenn meine KFZ-Versicherung mich dann höher stufen sollte, eine Versicherung gegen Fehler des Vorstandes

Wenn ich Zeitguthabenstunden sammle, kann ich dann sicher sein, dass ich die später auch tatsächlich in Anspruch nehmen kann?

Ja, die Entgelte für die nicht ausbezahlten Hilfeleistungen wandern auf ein gesondertes Treuhandkonto, werden nicht dem Vereinsvermögen zugeschlagen. Über die Menge meiner Zeitguthabenstunden bekomme ich jedes Jahr einen Bescheid, den ich anhand meiner Abrechnungsbögen überprüfen kann. Eine geleistete Stunde kann auch in zehn Jahren noch als genau eine Stunde Hilfe wieder eingefordert werden. Es muss nur das Kilometergeld (30 Cent pro Kilometer) bezahlt werden.
Sollte sich der Verein jedoch vorzeitig auflösen, steht mir die Auszahlung des angesammelten Zeitguthabens (7€ pro Stunde) zu. Das gilt auch für den Fall, dass ich aus dem Verein austrete.

Was passiert, wenn ich frühzeitig sterbe und mein angesammeltes Zeitguthaben gar nicht in Anspruch nehmen kann?

Für diesen Fall habe ich auf meinem Anmeldebogen einen Erben bestimmt, der das Zeitguthaben bei Hilfsbedürftigkeit selbst in Anspruch nehmen oder sich ausbezahlen lassen kann (7€ pro Stunde).

Ich möchte nicht, dass über mich, über meine Hilfeanfragen, über meine Wohnung … getratscht wird.

Niemand möchte, dass über seine privaten Daten geplaudert wird, deshalb haben wir die Verschwiegenheitspflicht für alle Einsätze in unsere Satzung aufgenommen. Wer über seine Hilfeeinsätze in der Öffentlichkeit redet wird aus unserem Verein ausgeschlossen.

Fragen zu den Kosten

Weshalb helfen wir nur Mitgliedern?

Unsere Mitglieder bezahlen mit ihren Vereinsbeiträgen unsere Kosten, z.B. Versicherungen, Werbematerial, Veranstaltungskosten u.a.

Wonach wird der Vereinsbeitrag berechnet?

Die Vereinsbeiträge sollen die wesentlichen Kosten abdecken, die innerhalb eines Jahres entstehen. Das sind vor allem Versicherungsbeiträge, aber auch Ausgaben für Werbematerial, Druckkosten und Kosten für Veranstaltungen.

Wie hoch ist das Entgelt für den Helfer und wofür ist der Rest?

Der Helfer erhält 7 Euro pro Stunde und 30 Cent pro Kilometer, auch für die Anfahrt. Er erhält nicht die gesamten 8,40 Euro pro Stunde, weil 1,40 Euro Verwaltungskosten an den Verein gehen. Es entstehen z.B. Kontogebühren bei einer Hilfeleistung und die Bereitstellung der Vereinssoftware kostet auch einiges.

Wir sind ein gemeinnütziger Verein, warum werden dann nicht alle Hilfen umsonst erbracht?

Wir möchten gern, dass unser Verein möglichst lange existiert und ein dauerhaftes soziales Netz für alle Mitglieder des Vereins wird. Wir befürchten, dass die Hilfsbereitschaft der jüngeren, fitteren Mitglieder erlahmen könnte, wenn sie nicht auch selbst einen Vorteil hätten. Sie können in unserem Verein sicher sein, dass sie in späteren Jahren auch Hilfe erhalten oder ihren Einsatz zumindest ein wenig honoriert bekommen.