Regeln für den Arbeitseinsatz

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Einsatzleitung :
zur Zeit Doris Hohenberger –  Telefon: 0152-27593423

Unter dieser Telefonnummer erreichen Sie uns von 8:00 bis 18:00 Uhr.
Sind wir nicht direkt am Telefon, sprechen Sie bitte Ihren NAMEN auf den
Anrufbeantworter des Handys. Wir rufen dann zurück.

Liebe Vereinsmitglieder!
Damit alle in unserem Verein, Hilfesuchende und Helfer, mit den Hilfsleistungen
zufrieden sind, gelten einige Regeln, die Sie bei Arbeitseinsätzen beachten
müssen.

Für Hilfesuchende:

  1. Bitte geben Sie jeden Auftrag unter der oben genannten Telefonnummer zuerst und möglichst frühzeitig, wenn machbar min. 2 Arbeitstage im Voraus, an die Einsatzleitung damit die Hilfeleistung versichert ist und ein entsprechender Helfer gefunden werden kann.
  2. Bitte benutzen Sie nicht die privaten Telefonnummern und keinesfalls die privaten Anrufbeantworter der Vorstandsmitglieder. Nur der Anrufbeantworter der oben genannten Handynummer wird sicher abgehört.
  3. Bitte treffen Sie keine Vorabsprachen mit möglichen Helfern.
  4. Bitte haben Sie Verständnis, dass nur die Einsatzleitung übersehen kann, welche Helfer für Ihr spezielles Hilfegesuch in Frage kommt.
  5. Bitte tragen Sie gemeinsam mit Ihrem Helfer die Ankunfts- und Abfahrtszeit, sowie die Gesamtsumme des Hilfeeinsatzes vor ihrer Unterschrift in das Abrechnungsvormular ein.
  6. Sollte es Probleme geben oder Sie nicht zufrieden mit dem Einsatz sind – informieren Sie bitte die Einsatzleitung.
  7. Sollte ein Schaden entstanden sein, informieren Sie bitte sofort die Einsatzleitung. Alle Vereinsmitglieder sind versichert.

 

Für die Helfer:

  1. Bitte leisten Sie Hilfe nur, wenn Sie durch die Einsatzleitung dazu beauftragt wurden, ansonsten kann Ihr Einsatz weder abgerechnet werden noch sind Sie bei den Arbeiten versichert.
  2. Zeigen Sie bei einem Arbeitseinsatz immer zuerst Ihren Vereinsausweis.
  3. Bei der Hilfeleistung richten sich die Helfer nach den Wünschen des Hilfesuchenden, bleiben höflich und zuvorkommend, auch wenn sie eventuell andere Vorstellungen von der Ausführung der Arbeiten haben.
  4. Jeder Arbeitseinsatz unterliegt der absoluten Schweigepflicht. Keinesfalls plaudert der Helfer über vertrauliche Gespräche oder das Aussehen einer Wohnung. Bei Verletzung der Verschwiegenheitspflicht droht der Ausschluss aus dem Verein.
  5. Es gilt das Verbot der Vorteilsannahme z.B. in Form von Geschenken oder durch eine private Abrechnung der Stunden.
  6. Weisen Sie immer sofort auf das Arbeitsentgelt (2,10 € pro angefangene Viertelstunde) und das Kilometergeld (0,30 € pro km) hin, das per Lastschrift eingezogen wird. Sie können auch auf letzteres verzichten.
  7. Treffen Sie gegebenenfalls Zusatzvereinbarungen, wie zum Beispiel hälftige Anrechnung von Wartezeiten, die bei Hin-und Rückfahrten bei Arztbesuchen entstehen können und notieren Sie diese auf dem Formular. Möglich ist auch, eine Anwesenheit des Helfers beim Arztbesuch zu vereinbaren, z.B. für Hilfestellung beim An- und Auskleiden oder Anwesenheit beim Beratungsgespräch oder eine erneute Anfahrt für den Rücktransport.
  8. Sollten Sie bei der Arbeit merken, dass die geforderte Arbeitsleistung von Ihnen nicht erbracht werden kann, weil sie zu schwierig ist oder zu gefährlich (z.B. Reparaturen an Elektrogeräten), so rufen Sie die Einsatzleitung an.
  9.  Sollte sich die Arbeit länger hinziehen als ursprünglich angekündigt und Sie können aus terminlichen Gründen nicht länger bleiben, so bieten Sie einen weiteren Einsatz an oder informieren Sie den Einsatzleiter.
  10. Bitte tragen Sie gemeinsam mit dem Hilfesuchenden die Ankunfts- und Abfahrtszeit, sowie die Gesamtsumme (Stundensatz und Kilometergeld) des Hilfseinsatzes vor ihrer Unterschrift in das Formular ein. Das Original des Abrechnungsformulars geben Sie bitte, bis zum 5. des Folgemonates, an ein Vorstandsmitglied. Der Hilfesuchende und der Helfer erhalten jeweils einen Durchschlag.
  11. Sollte es Probleme bei einem Hilfeeinsatz geben, so benachrichtigen Sie bitte sofort die Einsatzleitung und vermerken das auf dem Einsatzformular.
  12. Informieren Sie die Einsatzleitung auch sofort über Schadensfälle.